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   BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03   

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https://dejure.org/2004,2415
BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03 (https://dejure.org/2004,2415)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2004 - VII R 16/03 (https://dejure.org/2004,2415)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - VII R 16/03 (https://dejure.org/2004,2415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO 1977 § 124 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 124 Abs. 2
    Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Wiederaufleben eines Steuerbescheids durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheides durch das Finanzamt; Folgen der Aufhebung des Aufhebungsbescheides; Rechtliche Wirkungen der Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Möglichkeit des Wiederauflebens eines aufgehobenen Steuerbescheides; Voraussetzungen für die ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 124 Abs 1, AO 1977 § 124 Abs 2, AO 1977 § 125 Abs 1, AO 1977 § 155 Abs 1
    Aufhebung; Aufhebungsbescheid; Bestandskraft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 37
  • BB 2005, 371
  • DB 2005, 317
  • BStBl II 2006, 346
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03
    Die Aufhebung eines Verwaltungsakts wirkt dabei in dem Sinne auf den Zeitpunkt seines Erlasses zurück, dass er als von Anfang an nicht ergangen anzusehen ist (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46), wobei § 124 Abs. 2 AO 1977 insofern keinen Unterschied danach macht, ob der Verwaltungsakt innerhalb oder außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens, vom Gericht oder der erlassenden Behörde selbst aufgehoben wird.

    Ob die Bescheide, die dies bewirkt haben, rechtmäßig sind, insbesondere ob bei Wiederherstellung eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung (§§ 170 f. AO 1977) zu beachten sind und ob das FA gleichsam sehenden Auges eine widerstreitende Steuerfestsetzung vornehmen durfte, ist in diesem Verfahren nicht zu prüfen (vgl. Urteil in BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46).

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH tritt sogar ein Steuerbescheid, der gemäß §§ 172 ff. AO 1977 geändert worden ist, wieder in Kraft, wenn der Änderungsbescheid aufgehoben wird (Beschluss vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231), was erst recht gelten muss, wenn ein Steuerbescheid gänzlich aufgehoben, der Aufhebungsbescheid jedoch später seinerseits beseitigt worden ist.

    Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes lässt sich deshalb nicht, wie die Kläger im erstinstanzlichen Verfahren ihren Rechtsstandpunkt plastisch dargestellt haben, als dessen "Zerstörung" oder "Vernichtung" begreifen, sondern sie suspendiert lediglich, wie der Große Senat des BFH in BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231 formuliert hat, seine Rechtswirksamkeit solange, wie der betreffende Aufhebungsakt seinerseits Rechtswirksamkeit hat.

  • BFH, 13.05.1998 - II R 60/95

    Erwerb von Todes wegen bei Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03
    Die Kläger haben gegen die Erbschaftsteueränderungsbescheide Rechtsbehelfe eingelegt und erreicht, dass der Bundesfinanzhof (BFH) diese Bescheide mit Urteil vom 13. Mai 1998 II R 60/95 (BFH/NV 1998, 1485) aufhob.
  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78

    Prüfungsanordnung - Klageverfahren - Erlaß einer neuen Prüfungsanordnung -

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03
    Der erkennende Senat weicht mit dieser rechtlichen Beurteilung nicht in einer nach § 11 FGO beachtlichen Weise von dem von der Revision für ihren Rechtsstandpunkt angeführten Urteil des VIII. Senats des BFH vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78 (BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741) ab.
  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/13

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während

    Wenn die Aufhebung einer Steuerfestsetzung ihrerseits aufgehoben wird, lebt die ursprüngliche Steuerfestsetzung wieder auf (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346).
  • BFH, 11.07.2023 - I R 21/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine

    Unter diesen Umständen ist eine Anfechtungsklage zulässig (BFH-Urteil vom 22.11.1994 - VIII R 63/93, BFHE 177, 28, BStBl II 1996, 93; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 59; zur Wirkung der Aufhebung eines Aufhebungsbescheids vgl. auch BFH-Urteil vom 03.07.2014 - III R 53/13, BFHE 246, 437, BStBl II 2015, 282, und BFH-Beschluss vom 09.12.2004 - VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346).
  • BFH, 22.05.2012 - VII R 47/11

    Kein Wiederaufleben der Vorauszahlungsfestsetzung nach Aufhebung der

    Dementsprechend hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03 (BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346) entschieden, die Festsetzung einer Steuer werde wieder in Kraft gesetzt, wenn das Finanzamt einen Bescheid aufhebt, mit dem es den ursprünglich erlassenen Steuerbescheid aufgehoben hatte.

    Es kann auf sich beruhen, ob diese Wirkung der erneuten Steuerfestsetzung gegen den Kläger im Jahre 2000 zugemessen werden könnte, wenn zu diesem Zeitpunkt --entgegen der späteren Ansicht des FA-- Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten gewesen wäre, sodass, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346 hingewiesen hat, dieselbe auch einer Aufhebung des 1991 ergangenen Aufhebungsbescheides mit dem Ziel entgegenstünde, die in unverjährter Zeit erfolgte Festsetzung von Vorauszahlungen erneut wirksam werden zu lassen.

  • BFH, 09.08.2023 - I R 50/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

    Unter diesen Umständen ist eine Anfechtungsklage zulässig (BFH-Urteil vom 22.11.1994 - VIII R 63/93, BFHE 177, 28, BStBl II 1996, 93; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 59; zur Wirkung der Aufhebung eines Aufhebungsbescheids vgl. auch BFH-Urteil vom 03.07.2014 - III R 53/13, BFHE 246, 437, BStBl II 2015, 282 und BFH-Beschluss vom 09.12.2004 - VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346).
  • BFH, 29.06.2011 - X R 39/07

    Grundsätzlich kein gewerbesteuerbarer Gewinn bei Veräußerung eines Anteils an

    Es ist kein schwerwiegender und auch kein offenkundiger Fehler, wenn Finanzbehörden zwei einander widerstreitende Steuerbescheide einstweilen nebeneinander bestehen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346).
  • BFH, 22.05.2012 - VII R 46/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 5. 2012 VII R 47/11 - Kein Wiederaufleben

    Dementsprechend hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03 (BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346) entschieden, die Festsetzung einer Steuer werde wieder in Kraft gesetzt, wenn das Finanzamt einen Bescheid aufhebt, mit dem es den ursprünglich erlassenen Steuerbescheid aufgehoben hatte.

    Es kann auf sich beruhen, ob diese Wirkung der erneuten Steuerfestsetzung gegen die Klägerin im Jahre 2000 zugemessen werden könnte, wenn zu diesem Zeitpunkt --entgegen der späteren Ansicht des FA-- Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten gewesen wäre, sodass, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346 hingewiesen hat, dieselbe auch einer Aufhebung des 1991 ergangenen Aufhebungsbescheides mit dem Ziel entgegenstünde, die in unverjährter Zeit erfolgte Festsetzung von Vorauszahlungen erneut wirksam werden zu lassen.

  • BFH, 24.05.2006 - I R 9/05

    Aufhebung eines Feststellungsbescheids

    Daher greift der Grundsatz, dass die Aufhebung eines Aufhebungsbescheids den ursprünglich aufgehobenen Bescheid erneut in Kraft setzt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346), im Streitfall nicht ein.
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06

    Mehrere Betriebe eines Steuerpflichtigen als wirtschaftliche Einheit

    Klageart ist die Anfechtungsklage, da die ursprünglichen Gewerbesteuermessbescheide vom 30. Juli 2002 mit der Aufhebung der angefochtenen Aufhebungsbescheide vom 15. Juni 2004 wieder aufleben würden (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2007 VII B 173/06, BFH/NV 2007, 1382; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 346; a. A. Koenig in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl. 2009, Vor §§ 172-177 Rz. 29).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.05.2010 - 2 K 146/06

    Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an einen für nichtig erklärten

    Sei der - feststellende - Akt bei einem nichtigen Grundlagenbescheid mit der - konstitutiven - Aufhebung eines nur rechtswidrigen Grundlagenbescheides vergleichbar, könnten daran die Rechtsfolgen der Aufhebung eines Aufhebungsbescheides geknüpft werden (BFH vom 9. Dezember 2004, BStBl II 2006, 346).
  • FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von

    Damit gilt wieder der Gewinnfeststellungsbescheid vom 6. Dezember 1996 (zu den Folgen der Aufhebung eines Aufhebungsbescheids vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 IV R 16/03, BFH/NV 2005, 404 ).
  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19

    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel;

  • FG München, 10.10.2006 - 11 K 3595/05

    Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19

    Berufung der Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks gegen die Feststellung

  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 102 U 5/21

    Umlegungsbeschluss eines Umlegungsausschusses zu einem Bebauungsplan

  • FG Hessen, 26.09.2005 - 2 V 4602/03

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Fehlersaldierung; Änderungsvorschrift

  • BFH, 20.03.2007 - VII B 173/06

    Zollschuld; unerlaubtes Entfernen eines Busses vom Amtsplatz

  • OLG Stuttgart, 10.12.2021 - 102 U 5/21

    Unwirksamkeit eines Umlegungsbeschlusses wegen Aufhebung eines Bebauungsplans und

  • FG Hamburg, 12.11.2020 - 6 K 314/19

    Kindergeld für ein volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 10048/14

    Ausbaubeitragsrecht - Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

  • FG Köln, 05.09.2007 - 4 V 2092/07

    Grundsteuerbefreiung eines religiösen Verbandes für ein satzungsgemäß genutztes

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 37/20

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

  • FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03

    Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Ablaufhemmung

  • FG Hamburg, 10.07.2015 - 6 K 121/14

    Einkommensteuergesetz: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften

  • FG Düsseldorf, 12.08.2019 - 10 K 1892/19

    Anhörungsrüge gegen gerichtliche Streitwertfestsetzung: Entscheidungserhebliche

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 16/21

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

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